Betriebsausgaben bei einer Firmenfeier können dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bereitet die Quantifizierung des beruflichen Teils Schwierigkeiten, ist dieser Anteil zu schätzen.
Mieter/Vermieter/Grundstückseigentümer
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Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie
- Zurückschneiden über die Grundstücksgrenze ragender Äste
Termine Steuern/Sozialversicherung September/Oktober 2019
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
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Überprüfung der Obergrenze des Weihnachts- und Urlaubsgelds
- Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Einkommensteuer
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Steuerermäßigung wegen Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim
- Kosten der Einrichtungsgegenstände bei einer doppelten Haushaltsführung voll abziehbar
- Gewerbliche Tätigkeit durch nachhaltig ausgeübte Warenverkäufe auf der Internetplattform eBay
Unternehmer/Unternehmen
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Wann liegt ein steuerlich zu berücksichtigendes Finanzplandarlehen eines GmbH-Gesellschafters vor?
- Keine nachträgliche Änderung eines Antrags, mit dem der Stichtag einer Einbringung festgelegt wurde
- Betriebsausgaben Firmenfeier. Schätzung beruflich veranlasster Aufwendungen einer Firmenfeier
Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerliche Behandlung einer vermieteten Zahnarztpraxis
Verfahrensrecht
- Anspruch auf Auskunft über die steuerliche Behandlung eines Konkurrenten
Sonstiges
- Beide Eltern können Kinderreisepass beanspruchen
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