Einreichung bis Ende August: Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird bis zum 31.8.2023 verlängert. Bisher galt, dass die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen muss. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Frist’…Mehr zum Thema ‚Abrechnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…
