Betriebliches Fahrrad oder E-Bike ist seit 01.01.2019 für Arbeitnehmer steuerfrei.
Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung des betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads ist nunmehr steuerfrei. Die Voraussetzungen sind im Anhang erklärt.
Unternehmer/Unternehmen
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Fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zur Verwendungsfestschreibung auf 0 €
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Voraussetzungen für die Abzinsung von Verbindlichkeiten
- Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis
Termine Steuern/Sozialversicherung März/April 2019
Mieter/Vermieter
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Vermieter muss keine Fenster putzen
Umsatzsteuer
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Nachweisanforderungen für den Vorsteuerabzug
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Umsatzsteuerentstehung bei Sollbesteuerung
- Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Juli 2019.
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
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Keine Lohnzuschläge für Zeiten, in denen Überstunden abgebaut werden
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Betriebliches Fahrrad oder E-Bike ist seit 01.01.2019 für Arbeitnehmer steuerfrei.
Sonstiges
- Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
Bild: Pixabay/