FG des Saarlandes: Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage
Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss. Mehr zum Thema ‚Verwaltungsakt’…Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…