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AllALLGEMEIN

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten. Mehr zum Thema ‚Einmalzahlung’…Mehr zum Thema ‚Sonderzahlung’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…

Kläger, die der Auffassung sind, der BFH habe ihren Fall zu Unrecht nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung einer Unionsrechtsfrage vorgelegt und sie hierdurch ihrem gesetzlichen Richter entzogen, können unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde das BVerfG anrufen und müssen nicht zuvor noch eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben. Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…Mehr zum Thema ‚Klage’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof...

Obwohl die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen Ende Oktober abgelaufen ist, können nicht fristgerecht eingereichte Abrechnungen noch bis zum 31.1.2024 nachgereicht werden. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Abrechnung’…Mehr zum Thema ‚Frist’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

Mit einem bis zum 30.11.2023 gestellten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Mehr zum Thema ‚Lohnsteuerermäßigung’…Mehr zum Thema ‚ELStAM’…Mehr zum Thema ‚Steuerklasse’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…

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