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AllALLGEMEIN

Zum 1.1.2024 werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) erhöht. Die allgemeine JAEG steigt zum Jahreswechsel auf 69.300 EUR, die besondere JAEG auf 62.100 EUR. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen und Besonderheiten ergeben. Mehr zum Thema ‚Jahresarbeitsentgeltgrenze’…Mehr zum Thema ‚Versicherungspflicht’…Mehr zum Thema ‚Krankenversicherung’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet, kann es im Rahmen des ihm nach § 91a Abs. 1 FGO eingeräumten Ermessens den Antrag des Klägers, ihm die Teilnahme am Erörterungstermin per Videokonferenz zu gestatten, ablehnen. So entschied das FG Hamburg. Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…Mehr zum Thema ‚Klage’…

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 6.11.2023 zwei Anhörungen zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes durchgeführt, das in der nächsten Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll. Mehr zum Thema ‚Unternehmenssteuer’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Verlustverrechnung’…

Flexible Arbeitszeitmodelle, Home-Office, mehr Eigenverantwortung: Spätestens seit der Corona-Pandemie ist New Work mehr als ein geflügeltes Wort. Doch funktioniert „Neues Arbeiten“ auch in der Steuerberaterbranche? Über Herausforderungen und Chancen haben wir mit dem Kanzleiberater Martin Schwarzensteiner gesprochen. Mehr zum Thema ‚New Work’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Digitalisierung’…

Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung i. S.  des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO, ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrichtig i. S.  des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt....

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