ALLGEMEINFG Kommentierung: Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes
6. Mai 2022
Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann auch durch ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachgewiesen werden. Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung. So entschied das FG Münster.