ALLGEMEINPraxis-Tipp: Bewirtungsaufwendungen mit handgeschriebenen Rechnungen
1. April 2022
Der Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben erfordert vom Steuerpflichtigen einen schriftlichen Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen.