ALLGEMEINBZSt: Nichtbeanstandungserlass bei Kontoeröffnung von Geflüchteten aus der Ukraine
1. April 2022
Das BZSt weist aktuell auf einen Nichtbeanstandungserlass bei Kontoeröffnung von Geflüchteten aus der Ukraine ohne Beibringung einer Selbstauskunft innerhalb von 90 Tagen hin.