ALLGEMEINBMWK: Verlängerte Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
1. April 2022
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können seit dem 1.4.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.