ALLGEMEINBFH Kommentierung: Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
1. April 2022
Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz EStG (sog. Fünftel-Regelung) zu gewähren.