Erhebt nur ein Ehegatte Klage gegen den ESt-Zusammenveranlagungs-Bescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilungsbescheid nicht mehr beantragt werden kann.
ALLGEMEINBFH Kommentierung: Zulässigkeit der bei Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten erhobenen Klage
10. März 2022